Für Mitglieder

INFORMATION

Sehr geehrte Mitglieder

Im Rahmen unserer Verantwortung als Vorstand möchten wir Sie heute daran erinnern, dass es wichtig ist, die Vereinsziele und die Vereinscharta der Kleingärtnerei einzuhalten. Als Gemeinschaft haben wir uns zusammengeschlossen, um unsere Gärten zu pflegen, die Natur zu schützen und eine harmonische Umgebung für uns alle zu schaffen. Um dies zu erreichen, müssen wir alle die festgelegten Regeln und Vorschriften respektieren.

Wir haben auch Kenntnis von mehreren Vorfällen, bei denen fremdenfeindliche Äußerungen gemacht wurden, die sowohl unsere Vereinspolitik als auch geltende rechtliche Bestimmungen verletzen. Solche Verhaltensweisen sind inakzeptabel und haben keinen Platz in unserem Verein. Wir möchten Euch hiermit deutlich machen, dass wir derartiges Verhalten nicht tolerieren.

Im Weiteren sind die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt nachfolgend aufgeführt:

  1. Gartenpflege: Es ist erforderlich, dass jeder Garten ordnungsgemäß gepflegt wird. Das beinhaltet die regelmäßige Unkrautbekämpfung, das Beschneiden von Sträuchern und Bäumen, die Bewässerung der Pflanzen und die allgemeine Sauberkeit des Gartens. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Garten in einem gepflegten Zustand ist und an den Nachbargrenzen kein Wildwuchs zum Nachbarstreit ausartet.
  2. Gemeinschaftliche Bereiche: Als Mitglied des Kleingartenvereins sind Sie auch für die Pflege der gemeinschaftlichen Bereiche verantwortlich. Dazu gehören Wege, Grünflächen und gemeinschaftliche Einrichtungen. Bitte tragen Sie dazu bei, indem Sie diese Bereiche sauber halten und bei Bedarf an den angesetzten Arbeitseinsätzen teilnehmen.
  3. Nutzung der Gärten: Die Gärten sind für Erholungszwecke und den Anbau von Obst und Gemüse vorgesehen. Gewerbliche oder nicht-kompatible Aktivitäten sind nicht gestattet. Bitte überprüfen Sie Ihre Gartenaktivitäten, um sicherzustellen, dass sie den Vereinszielen entsprechen.

Die Einhaltung der Vereinsziele und der Vereinscharta trägt maßgeblich dazu bei, dass unsere Kleingartenanlage ein schöner und angenehmer Ort für alle Mitglieder ist. Verstöße gegen diese Regeln können zu Unstimmigkeiten und Konflikten führen, die wir vermeiden möchten.

Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Aktivitäten in Ihrem Garten zu überprüfen und sicherzustellen, dass Sie im Einklang mit den Vereinszielen und der Vereinscharta handeln. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

INFO

 

  • Mitgliederversammlung

Sehr geehrte Mitglieder,

wir freuen uns, Sie zur diesjährigen Mitgliederversammlung einzuladen. Die Versammlung findet am 15.04.2023 in Langenbogen kleiner Gemeindesaal statt und bietet uns die Gelegenheit, über wichtige Angelegenheiten unseres Vereins zu diskutieren und Entscheidungen zu treffen.

Wir erwarten Ihre Anwesenheit, um sicherzustellen, dass alle Stimmen gehört werden und wichtige Entscheidungen von allen Mitgliedern getroffen werden.

Bitte bestätigen Sie Ihre Teilnahme bis zum 09.04.2023, damit wir die notwendigen Vorbereitungen treffen können. Wir freuen uns darauf, Sie bei der Mitgliederversammlung zu sehen.

  •  Baum- und Strauchschnitt

Baum- und Strauchschnitt sowie Laub wird im Holsystem (am Grundstück bzw. Bereitstellungsplatz) und im Bringsystem (Wertstoffhöfe und Annahmestellen) entsorgt. Für unseren Verein gelten die Regeln für die Abholung am Bereitstellungslatz. Bei Bedarf können aber die Wertstoffhöfe der Region in Anspruch genommen werden.

Zum Baum- und Strauchschnitt gehören, wie der Name schon sagt, ausschließlich verholzte Bioabschnitte wzB. Äste, Heckenschnitt, Strauchschnitt und Rosenschnitt. Nicht dazu gehören z. B.: Rasenschnitt, Wurzeln, Fallobst und Unkraut

Bitte den Abschnitt Kompost beachten!

Rasenschnitt und Laub ect. gehört in die Biotonne, auf den Kompost oder kann an den Wertstoffhöfen und Annahmestellen entsorgt werden.

 

  • Bitte beachten bei Abholung am Grundstück bzw. Bereitstellungsplatz:

Baum- und Strauchschnitt ist zu bündeln – Äste max. 1,50 m, Aststärke ca. 8 cm. Die Bereitstellung ist auch in kompostierbaren Papier- und Pappbehältnissen möglich, wenn diese Behältnisse nicht durchweichen. Bündel, Säcke, Kartons müssen von einer Person hebbar sein.

Papiersäcke für die Baum- und Strauchschnittsammlung sind beim Landkreis Saalekreis (Bürgerinformation Merseburg und Halle), an den Wertstoffhöfen sowie bei verschiedenen Städten und Gemeinden im Landkreis gegen Entgelt erhältlich (Nachfrage bitte direkt der Stadt bzw. Gemeinde).

 

Hier können Restabfallsäcke erworben werden:

  • Kreisverwaltung Saalekreis, Domplatz 9, Merseburg 03461 40-1447/-1419
  • Kreisverwaltung Saalekreis, Hansering 19, Halle 0345 204-3201
  • Wertstoffhöfe in Beuna, Querfurt, Oppin, Teutschenthal 03461 440-0

 

Abholtermine 2023 – Langenbogen,

15.03. 19.04. 24.05. 21.06. 19.07. 16.08. 20.09. 18.10. 22.11.

 

Bitte den Baum- und Strauchschnitt erst kurz vor Abholungstermin bereitstellen. Andere organische Abfälle bitte selbst kompostieren

(xx) – hat „Kehrwoche“ für den Grünschnittplatz

 
Aufgrund der aktuellen Situationen können wir leider nicht sicherstellen, dass alle bei uns eingetragenen Veranstaltungen stattfinden und unsere Informationen aktuell sind.

Wir bitten Euch um Besonnenheit und wünschen Euch: Bleibt gesund!

 Aktuelle Informationen in Halle

Die aktuellsten Informationen zu den Anordnungen der Stadt Halle (Saale) findet ihr auf der Seite der Stadt Halle (Saale):

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