Für Mitglieder

Information

Das solltet Ihr wissen…

Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) regelt in erster Linie die Beziehungen zwischen den Kleingärtnern und bildet die Rechtsgrundlage für Kleingärten und Schrebergärten in Deutschland. Das Anbauen und Ernten von Obst und Gemüse ist ein Muss für alle, die einen Kleingarten pachten. Es gibt aber auch Regeln und Gesetze die in jedem Bundesland und teilweise auch Kommunen zu beachten sind. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Busgelder bis zu 50 T€ können durchaus drohen.

Nicht erlaubte bauliche Anlagen in Kleingartenvereinen

 

  • einzeln stehende Geräteschuppen;
  • einzeln stehende Toilettenhäuschen;
  • Fahnenmasten;
  • zweckentfremdet genutzte Gewächshäuser;
  • ortsfeste bzw. gemauerte oder in den Boden eingelassene Badebecken;
  • ortsfeste Feuerstätten, die nach dem 3.10.1990 errichtet wurden;
  • bestandsgeschützte Feuerungsanlagen, die umgebaut, verändert oder erneuert wurden;
  • bestandsgeschützte Feuerungsanlagen ohne regelmäßige Überprüfungen durch den Schornsteinfeger;
  • Ställe zur Kleintierhaltung (außer bei Bestandsschutz);
  • Sickergruben (Grube ohne Boden) für Fäkalien/Abwässer;
  • Pkw-Stellplätze, Garagen und Carports;
  • über die Sommersaison aufgebaute Pavillons;
  • große Trampoline;
  • gemauerte oder betonierte Brüstungen und Begrenzungsmauern;
  • Hochteiche;
  • Materialsammelstellen (Baustofflager).

vereinsregeln

Im Rahmen unserer Verantwortung als Vorstand möchten wir Sie daran erinnern, dass es wichtig ist, die Vereinsziele und die Vereinscharta der Kleingärtnerei einzuhalten. Als Gemeinschaft haben wir uns zusammengeschlossen, um unsere Gärten zu pflegen, die Natur zu schützen und eine harmonische Umgebung für uns alle zu schaffen. Um dies zu erreichen, müssen wir alle die festgelegten Regeln und Vorschriften respektieren.

Im Weiteren sind die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt nachfolgend aufgeführt:

Gartenpflege

Es ist erforderlich, dass jeder Garten ordnungsgemäß gepflegt wird. Das beinhaltet die regelmäßige Unkrautbekämpfung, das Beschneiden von Sträuchern und Bäumen, die Bewässerung der Pflanzen und die allgemeine Sauberkeit des Gartens. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Garten in einem gepflegten Zustand ist und an den Nachbargrenzen kein Wildwuchs zum Nachbarstreit ausartet.

Gemeinschaftliche Bereiche

Als Mitglied des Kleingartenvereins sind Sie auch für die Pflege der gemeinschaftlichen Bereiche verantwortlich. Dazu gehören Wege, Grünflächen und gemeinschaftliche Einrichtungen. Bitte tragen Sie dazu bei, indem Sie diese Bereiche sauber halten und bei Bedarf an den angesetzten Arbeitseinsätzen teilnehmen.

Nutzung der Gärten

Die Gärten sind für Erholungszwecke und den Anbau von Obst und Gemüse vorgesehen. Gewerbliche oder nicht-kompatible Aktivitäten sind nicht gestattet. Bitte überprüfen Sie Ihre Gartenaktivitäten, um sicherzustellen, dass sie den Vereinszielen entsprechen.

Vereinziele nicht vergessen

Die Einhaltung der Vereinsziele und der Vereinscharta trägt maßgeblich dazu bei, dass unsere Kleingartenanlage ein schöner und angenehmer Ort für alle Mitglieder ist. Verstöße gegen diese Regeln können zu Unstimmigkeiten und Konflikten führen, die wir vermeiden möchten.

 

Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Aktivitäten in Ihrem Garten zu überprüfen und sicherzustellen, dass Sie im Einklang mit den Vereinszielen und der Vereinscharta handeln. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

alte Bauernregel

„Ist der Mai recht heiß und trocken, kriegt der Bauer kleine Brocken. Ist der Mai kühl und nass, füllt’s dem Bauern Scheun‘ und Fass.“

überlieferte Naturbeobachtungen

Pflanzt der Bauer Öko-Beete, denkt er kichernd an die Knete!

  INFO

  •  Baum- und Strauchschnitt

Baum- und Strauchschnitt sowie Laub wird im Holsystem (am Grundstück bzw. Bereitstellungsplatz) und im Bringsystem (Wertstoffhöfe und Annahmestellen) entsorgt. Für unseren Verein gelten die Regeln für die Abholung am Bereitstellungslatz. Bei Bedarf können aber die Wertstoffhöfe der Region in Anspruch genommen werden.

Zum Baum- und Strauchschnitt gehören, wie der Name schon sagt, ausschließlich verholzte Bioabschnitte wzB. Äste, Heckenschnitt, Strauchschnitt und Rosenschnitt. Nicht dazu gehören z. B.: Rasenschnitt, Wurzeln, Fallobst und Unkraut

Bitte den Abschnitt Kompost beachten!

Rasenschnitt und Laub ect. gehört in die Biotonne, auf den Kompost oder kann an den Wertstoffhöfen und Annahmestellen entsorgt werden.

 

  • Bitte beachten bei Abholung am Grundstück bzw. Bereitstellungsplatz:

Baum- und Strauchschnitt ist zu bündeln – Äste max. 1,50 m, Aststärke ca. 8 cm. Die Bereitstellung ist auch in kompostierbaren Papier- und Pappbehältnissen möglich, wenn diese Behältnisse nicht durchweichen. Bündel, Säcke, Kartons müssen von einer Person hebbar sein.

Papiersäcke für die Baum- und Strauchschnittsammlung sind beim Landkreis Saalekreis (Bürgerinformation Merseburg und Halle), an den Wertstoffhöfen sowie bei verschiedenen Städten und Gemeinden im Landkreis gegen Entgelt erhältlich (Nachfrage bitte direkt der Stadt bzw. Gemeinde).

 

Hier können Restabfallsäcke erworben werden:

  • Kreisverwaltung Saalekreis, Domplatz 9, Merseburg 03461 40-1447/-1419
  • Kreisverwaltung Saalekreis, Hansering 19, Halle 0345 204-3201
  • Wertstoffhöfe in Beuna, Querfurt, Oppin, Teutschenthal 03461 440-0

 

Abholtermine 2024 – Langenbogen,

14.03.    11.04.    16.05.    13.06.    11.07.    15.08.    12.09.    17.10.    14.11.

Bitte den Baum- und Strauchschnitt erst kurz vor Abholungstermin bereitstellen. Andere organische Abfälle bitte selbst kompostieren