Willkommen im Bereich „Mitglieder“

Hier finden unsere Mitglieder alle wichtigen neuigkeiten rund um unseren kleingartenverein. Ob Informationen aus dem Vereinsleben, Mitteilungen vom Vorstand, Hinweise für unsere Gärtnerinnen und Gärtner oder kommende Veranstaltungen: Hier bleibst du immer auf dem Laufenden.

📄 Downloads & Formulare
  • Anträge & Änderungen

  • Wasser- oder Strommeldungen

  • Gartenübernahme / Pächterwechsel

  • Gemeinschaftsarbeits-Nachweise

  • Satzung & Gartenordnung

🧰 Service & Informationen
  • Ansprechpartner im Verein

  • Sprech- und Kontaktzeiten

  • Geräteliste & Ausleihe

  • Tipps für Gartenpflege & Naturschutz

  • FAQ für neue und bestehende Mitglieder

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⚠️ Wichtige Hinweise
  • aktuelle Warnungen (Unwetter, Schädlinge, Trockenheit)

  • Hinweise zur Einhaltung der Pflegezeiten

  • Meldungen zu Sperrungen, Reparaturen oder Wartungsarbeiten

Warum einen Schrebergarten Pachten

Ein Schrebergarten ist weit mehr als nur ein Stück Land oder eine Sammlung von Pflanzen

Halloween und der Ursprung

Die Tradition, Kürbisse zu Halloween zu schnitzen….

Tag des Gartens

In jedem Garten verbirgt sich eine eigene Welt voller Geschichten und Lebendigkeit. Der Tag des Gartens lädt uns ein, diese grüne Oase zu erkunden und die Natur in all ihrer Pracht zu feiern….

Information

Das solltet Ihr wissen…

Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) regelt in erster Linie die Beziehungen zwischen den Kleingärtnern und bildet die Rechtsgrundlage für Kleingärten und Schrebergärten in Deutschland. Das Anbauen und Ernten von Obst und Gemüse ist ein Muss für alle, die einen Kleingarten pachten. Es gibt aber auch Regeln und Gesetze die in jedem Bundesland und teilweise auch Kommunen zu beachten sind. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Busgelder bis zu 50 T€ können durchaus drohen.

Nicht erlaubte bauliche Anlagen in Kleingartenvereinen

 

  • einzeln stehende Geräteschuppen;
  • einzeln stehende Toilettenhäuschen;
  • Fahnenmasten;
  • zweckentfremdet genutzte Gewächshäuser;
  • ortsfeste bzw. gemauerte oder in den Boden eingelassene Badebecken;
  • ortsfeste Feuerstätten, die nach dem 3.10.1990 errichtet wurden;
  • bestandsgeschützte Feuerungsanlagen, die umgebaut, verändert oder erneuert wurden;
  • bestandsgeschützte Feuerungsanlagen ohne regelmäßige Überprüfungen durch den Schornsteinfeger;
  • Ställe zur Kleintierhaltung (außer bei Bestandsschutz);
  • Sickergruben (Grube ohne Boden) für Fäkalien/Abwässer;
  • Pkw-Stellplätze, Garagen und Carports;
  • über die Sommersaison aufgebaute Pavillons;
  • große Trampoline;
  • gemauerte oder betonierte Brüstungen und Begrenzungsmauern;
  • Hochteiche;
  • Materialsammelstellen (Baustofflager).

vereinsregeln

Im Rahmen unserer Verantwortung als Vorstand möchten wir Sie daran erinnern, dass es wichtig ist, die Vereinsziele und die Vereinscharta der Kleingärtnerei einzuhalten. Als Gemeinschaft haben wir uns zusammengeschlossen, um unsere Gärten zu pflegen, die Natur zu schützen und eine harmonische Umgebung für uns alle zu schaffen. Um dies zu erreichen, müssen wir alle die festgelegten Regeln und Vorschriften respektieren.

Im Weiteren sind die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt nachfolgend aufgeführt:

Gartenpflege

Es ist erforderlich, dass jeder Garten ordnungsgemäß gepflegt wird. Das beinhaltet die regelmäßige Unkrautbekämpfung, das Beschneiden von Sträuchern und Bäumen, die Bewässerung der Pflanzen und die allgemeine Sauberkeit des Gartens. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Garten in einem gepflegten Zustand ist und an den Nachbargrenzen kein Wildwuchs zum Nachbarstreit ausartet.

Gemeinschaftliche Bereiche

Als Mitglied des Kleingartenvereins sind Sie auch für die Pflege der gemeinschaftlichen Bereiche verantwortlich. Dazu gehören Wege, Grünflächen und gemeinschaftliche Einrichtungen. Bitte tragen Sie dazu bei, indem Sie diese Bereiche sauber halten und bei Bedarf an den angesetzten Arbeitseinsätzen teilnehmen.

Nutzung der Gärten

Die Gärten sind für Erholungszwecke und den Anbau von Obst und Gemüse vorgesehen. Gewerbliche oder nicht-kompatible Aktivitäten sind nicht gestattet. Bitte überprüfen Sie Ihre Gartenaktivitäten, um sicherzustellen, dass sie den Vereinszielen entsprechen.

Vereinziele nicht vergessen

Die Einhaltung der Vereinsziele und der Vereinscharta trägt maßgeblich dazu bei, dass unsere Kleingartenanlage ein schöner und angenehmer Ort für alle Mitglieder ist. Verstöße gegen diese Regeln können zu Unstimmigkeiten und Konflikten führen, die wir vermeiden möchten.

 

Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Aktivitäten in Ihrem Garten zu überprüfen und sicherzustellen, dass Sie im Einklang mit den Vereinszielen und der Vereinscharta handeln. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

alte Bauernregel

„Ist der Mai recht heiß und trocken, kriegt der Bauer kleine Brocken. Ist der Mai kühl und nass, füllt’s dem Bauern Scheun‘ und Fass.“

überlieferte Naturbeobachtungen

Pflanzt der Bauer Öko-Beete, denkt er kichernd an die Knete!