Downloads & Formulare.

unser Service für Mitglieder

Entdecken Sie unseren Downloadbereich

Warum stellt der Verein Dokumente zum Download zur Verfügung?

Der Verein bietet zentrale Dokumente zum Herunterladen an, um einen unkomplizierten und modernen Zugang zu wichtigen Informationen zu ermöglichen. Mitglieder können so jederzeit und von überall aus auf aktuelle Unterlagen wie Satzungen, Protokolle, Formulare oder Informationsblätter zugreifen – ganz ohne zusätzliche Nachfrage beim Vorstand.

Durch diese digitale Bereitstellung wird nicht nur die Transparenz im Verein gestärkt, sondern auch der organisatorische Aufwand reduziert. Missverständnisse werden vermieden, da alle Mitglieder stets dieselben, aktuellen Dokumentversionen nutzen. Gleichzeitig erleichtert dies die Zusammenarbeit, da Vorgänge wie Anträge, Meldungen oder Abstimmungen schneller und einfacher vorbereitet werden können. Insgesamt trägt die Download-Möglichkeit zu einer offenen, effizienten und gut informierten Vereinsstruktur bei.

neue Wege zum Kleingarten

 

In unsere Anlagen sind Parzellen frei, die lange nicht bewirtschaftet sind. Deshalb sind wir gern bereit diese für einen begrenzten Zeitraum kostenlos aber nicht um sonst zum Probegärtnern zur Verfügung zu stellen.

Wer sich also noch nicht sicher ist, ob das Hobby „Kleingärtnerei“ für sich das Richtige ist, kann bei uns ausprobieren wie sich das in Natura anfühlt. Wir stellen dafür Gerätschaften und einen Geräteschuppen ect. und erwarten dafür aktive Arbeit bei der Rekultiviereung der zugewiesenen Parzelle. Bei gefallen ist einen Übernahme möglich.

Fachberatung und Betreuung inklusive.

 

 

Dokumente & Formulare

Rahmengartenordnung

Bauordnung

Handout für Neupächter

Schließordnung

Zählerstand

Pächterwechsel

Arbeisnachweis

Geräteliste

Antrag-Ausleihe

Ausleihe_Bedingungen

Service & Information

Hier werden Ihre Fragen beantwortet..

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13. Januar 2026

Wie kann ich mir einen Überblick verschaffen?

📚 Empfohlene Quellen

Vereinssatzung & Gartenordnung (wichtigste Grundlage)
Bundesverband Deutscher Gartenfreunde (BDG) – Informationen zu Rechten & Pflichten<
Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt
Bundeskleingartengesetz (BKleingG)

Wer sind die Ansprechpartner?

🧑‍⚖️ Vorstand (Hauptansprechpartner)

1. Vorsitzende*r (Grfdin. A. Born)
→ Gesamtverantwortung, rechtliche Vertretung des Vereins, wichtige Entscheidungen

2. Vorsitzende*r / Stellvertretung (Grfdin. Breitenstein)
→ Vertretung des 1. Vorsitzes, organisatorische Fragen

Kassiererin / Schatzmeisterin (Grfdin. Keil)
→ Beiträge, Umlagen, Abrechnungen, Finanzen

Schriftführer*in (Grfd. Th. Born)
→ Protokolle, Schriftverkehr, Vereinsunterlagen

ℹ️ Wo findest du die Ansprechpartner?

Aushang im Vereinsheim oder Schaukasten
Vereinshomepage oder Rundschreiben
In der Satzung oder auf Einladungen zur Mitgliederversammlung

Was kann ich mir unter kleingärtnerische Nutzung vorstellen?

🌱 Kurzfassung: Kleingärtnerische Nutzung

Die kleingärtnerische Nutzung dient Erholung und dem Anbau von Obst und Gemüse. Ein wesentlicher Teil der Gartenfläche ist gärtnerisch zu nutzen. Laube und Bebauung müssen einfach und zweckmäßig sein. Der Garten ist ordnungsgemäß zu pflegen und nicht gewerblich zu nutzen. Maßgeblich sind das Bundeskleingartengesetz, die Gartenordnung sowie das Vereinsziel, das die kleingärtnerische Nutzung und das gemeinschaftliche Miteinander fördert.

Gibt es Pflanzen und Gewächse, die nicht der kleingärtnerischen Nutzung entsprechen?
Im Kleingarten zählen nur bestimmte Pflanzen und Nutzungen als kleingärtnerisch im Sinne des Gesetzes und der Gartenordnung. Folgende Pflanzen und Gewächse zählen in der Regel nicht dazu:

❌ Nicht zur kleingärtnerischen Nutzung gehörend

  • Zierpflanzen und Ziersträucher, die ausschließlich der Dekoration dienen;
    z. B. Rosenbeete, Ziergräser, Skulpturenrabatten
  • Exotische oder tropische Pflanzen, die nicht dem klassischen Obst- oder Gemüseanbau entsprechen
  • Rasenflächen ohne gärtnerische Nutzung
    reine Liegewiesen ohne Nutzpflanzen
  • Gewerblich genutzte Pflanzen
    z. B. Pflanzen zum Verkauf oder Großanbau für Einnahmen
  • Bäume ohne Nutzwert
    Laubbäume, die nur Schatten spenden oder Zierzwecken dienen, nicht aber Früchte liefern
  • Invasive Arten, die gesetzlich verboten sind oder die Parzelle dominieren

💡 Merksatz:

Alles, was nicht der Ernährung, dem Anbau von Obst/Gemüse oder der Pflege eines typischen Kleingartens dient, gehört nicht zur kleingärtnerischen Nutzung.

Was sind die Vereinsziele
Der Kleingärtnerverein verfolgt das Ziel, die Biodiversität in der Gartenanlage zu fördern und naturnahe Lebensräume zu schaffen. Dazu zählen die Anlage und Pflege von heimischen Pflanzen, Obst- und Gemüsekulturen sowie Sträuchern und Bäumen, die Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Tiere bieten. Gleichzeitig versteht sich der Verein als gemeinnützige Einrichtung, die der Erholung, Umweltbildung und dem sozialen Miteinander dient. Die Mitglieder engagieren sich freiwillig für die Pflege der Gemeinschaftsflächen und die Umsetzung von Projekten, die dem Umwelt- und Naturschutz dienen, und tragen so aktiv zur gesellschaftlichen Teilhabe und Nachbarschaftshilfe bei.
Wie läuft die Aufnahme ins Vereinsleben ab?

🌱 Aufnahme ins Vereinsleben – so geht’s

  • Anfrage stellen – Du meldest dein Interesse beim Verein und kommst auf die Warteliste.
  • Mitgliedsantrag – Sobald eine Parzelle frei ist, stellst du den Antrag und der Vorstand prüft ihn.
  • Offizielle Aufnahme – Nach Annahme bist du Mitglied und wirst willkommen geheißen.
  • Einweisung – Du bekommst alle wichtigen Infos zu Satzung, Gartenordnung, Pflichtarbeitsstunden und kleingärtnerischer Nutzung.
  • Mitmachen & Vernetzen – Teilnahme an Versammlungen, Arbeitsdiensten und Festen, Austausch mit anderen Mitgliedern.
  • Unterstützung – Neue Mitglieder erhalten meist Patenschaften oder Ansprechpartner, die bei Fragen zur Gartenpflege helfen.

Internes

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